Sommer der Demokratie - © Collage: R M (unter Verwendung von Bildern von iStock/spastonov, /sasar, /JacobH, /Luftklick, / Ralf Geithe, /Alfonso Sangiao und /D-Keine)

Warum der Rechtsstaat die Demokratie begrenzen muss

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Der Rechtsstaat gewinnt vielerorts an Macht, während der Wille des Volkes in den Hintergrund rückt. Illiberale Bewegungen nutzen dieses Ungleichgewicht für ihre Zwecke. Vierter Teil der FURCHE-Serie "Sommer der Demokratie".

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Der Rechtsstaat gewinnt vielerorts an Macht, während der Wille des Volkes in den Hintergrund rückt. Illiberale Bewegungen nutzen dieses Ungleichgewicht für ihre Zwecke. Vierter Teil der FURCHE-Serie "Sommer der Demokratie".

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Wenn wir von Demokratie reden, meinen wir nicht irgendeine, sondern unsere. Sie ist nicht durch ungebundene Mehrheitsherrschaft bestimmt, sondern durch Rechtsstaatlichkeit. Rechtsstaat bedeutet dabei nicht einfach law and order. Er richtet sich primär an den Staat selbst. Er verlangt, dass Staatsgewalt nur aufgrund der Verfassung und der Gesetze ausgeübt wird, dass dies von unabhängigen Gerichten kontrolliert wird und dass die Grundrechte aller Menschen eingehalten werden. Eine rechtsstaatliche Demokratie bedeutet Herrschaft des Volkes unter der Bedingung der Herrschaft des Rechts.

Die ungewählten Richter

Diese zwei Elemente stehen in Spannung: Wenn Rechtsstaat die Begrenzung und Kontrolle von Herrschaft bedeutet, Demokratie aber Volksherrschaft meint, setzt sich der Rechtsstaat dem Vorwurf aus, undemokratisch zu sein. Nirgendwo ist das deutlicher als in der Verfassungsgerichtsbarkeit. Wie kann es sein, dass nicht gewählte Richter Gesetze aufheben, die von einer Mehrheit beschlossen wurden? In einer rechtsstaatlichen Demokratie kann das sein, weil der demokratische Gesetzgeber an das Recht gebunden ist. Und doch ist es nicht verwunderlich, dass Höchstgerichte dafür kritisiert werden, „am Volk vorbei“ Politik zu betreiben.

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