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So feiern die Nachbarn

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Ohne besondere Emotionen, höchstens mit etwas Schadenfreude, beobachtet man in Österreichs Nachbarländern die hitzige Auseinandersetzung um den 8. Dezember, der auch noch in Italien als arbeitsfreier Tag gilt.

Uberhaupt haben die Italiener die großzügigsten Feiertagsregelungen aller unserer Nachbarn: Neujahr, Ostermontag, Pfingstmontag, 15. August, Allerheiligen, Maria Empfängnis, 25. und 26. Dezember sowie der 24. Dezember alsjHalbtag sind arbeitsfrei. Dazu kommen noch staatliche Feiertage wie der 1. Mai und der 25. April.

Wie unsere Nachbarn im Osten verhält sich kurioserweise die bienenfleißige Schweiz, die mit Neujahr, Christtag und Christi Himmelfahrt einen Rekordtiefstand an Feiertagen hält. Allerdings gibt es nach Kantonen und selbst nach Gemeinden gegliedert den einen oder anderen weiteren Feiertag je nach Religionszugehörigkeit. Die Differenzierung nach Regionen und Religionen gilt auch für die Bundesrepublik, die jedoch mit zehn allgemein arbeitsfreien Feiertagen die Schweiz um einige übertrifft.

Das Problem mit dem 8. Dezember ist den Deutschen übrigens nicht fremd. Zwischen dem protestantischen Hessen und dem katholischen Bayern brach vor einigen Jahren eine ähnliche Kontroverse um den evangelischen Buß-und Bettag am 21. November aus; ein Tag, an dem viele Hessen weder büßten noch beteten, sondern ins benachbarte Nordbayern zum Einkaufen fuhren. Man löste das Dilemma, aber nicht ganz zufriedenstellend.

Nun ist zwar in beiden Ländern der Büß- und Bettag arbeitsfrei, die nordbayrischen Geschäftsleute müssen sich jedoch nach Untersuchungsergebnissen mit einer einprozentigen Umsatzeinbuße zufriedengeben.

Auf den Kundenansturm aus Österreich ist die Schweiz, wann immer er erfolgt, zum Ärger der Vorarlberger Kaufleute bestens eingestellt. Im Kanton St. Gallen hält man schon seit längerer Zeit am „toten" Montagvormittag die Geschäfte geschlossen, dafür bleiben sie Donnerstag oder Freitag bis 21.00 Uhr, Samstag bis 16.00 oder gar 17.00 Uhr geöffnet.

Die Bundesrepublik hat im grenznahen Raum keine ausdrücklichen Ausnahmeregelungen bei den Ladenschlußzeiten. Jedoch bleiben etwa in Bayern an jedem ersten Samstag im Monat die Geschäfte bis 18.00 Uhr geöffnet.

Freilich, meint man in der Deutschen Handelskammer, könnte der erwartete Kundenansturm durch verschärfte Zollkontrollen blitzartig schrumpfen.

Am 4. April, am 20. August, am 7. November und am 1. Mai feiern die Ungarn — ebenfalls Ziel österreichischer Einkaufsfahrten - ihre staatlichen Feiertage. Die kirchlichen sind auf den 25. und 26. Dezember, Neujahr und den Ostermontag abgemagert.

Was den Ladenschluß betrifft, müssen die Ungarn 40 Stunden offenhalten, es kann jedoch auch kürzer sein.

Die Frage, ob sich aus dem 8. Dezember eine generelle Diskussion um eine Lockerung der Ladenschlußzeiten in Österreich ergeben wird, wird in der Bundeskammer verneint. 80 Prozent der befragten Kaufleute haben sich erst kürzlich wieder gegen längere Offenhaltungszeiten ausgesprochen.

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