Ein großer Teil der österreichischen Staatsbürger ist gegen Krankheit pflichtversichert. Als Gegenleistung für seine und seines Arbeitgeber I Beitragsleistung werden dem Versicherten unentgeltliche ärztliche und Spitalsbehandlung zugesichert; er betrachtet sie deshalb auch als sein gutes und wohlerworbenes Recht. Die Krankenversicherung hingegen übernimmt für ihn lediglich einen Teil der Heilungskosten. Den nicht unbeträchtlichen Rest tragen vor allem die Aerzte und die Allgemeinheit, welche die leicht nachzuweisenden Fehlbeträge für die Kranke-hauspatienten zu bezahlen haben. Daher