Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) und Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne) - © Foto: APA/Tobias Steinmaurer

Österreichs Regierung: Das eigene Licht unter den Scheffel gestellt

19451960198020002020

Statt ihre Leistungen herauszustellen, gefällt sich die Bundesregierung als politischer Kindergarten oder großes Kasperltheater. So kann man dem Rechtspopulismus das Wasser nicht abgraben.

19451960198020002020

Statt ihre Leistungen herauszustellen, gefällt sich die Bundesregierung als politischer Kindergarten oder großes Kasperltheater. So kann man dem Rechtspopulismus das Wasser nicht abgraben.

Werbung
Werbung
Werbung

Auch wenn der Vergleich hinken mag: Wie sich die aktuelle Politik auf das Niveau einer Auseinandersetzung der lieben Kleinen im Kindergarten begibt, hat die aktuelle Bundesregierung in den letzten Wochen vorexerziert. Man ist auch versucht, Anleihen beim Kasperltheater zu nehmen, um die Wirren dieser Tage einordnen zu können: Die Klimaministerin stimmte bei einem EU-Umweltministerrat für die lang diskutierte und immer wieder adaptierte Vorlage des „Gesetzes über die Wiederherstellung der Natur“, sodass dem Projekt Renaturierung EU-weit ein rechtlicher Rahmen gegeben werden kann. Der Bundeskanzler warf sich daraufhin in die Pose eines äußerst Empörten – und der Ministerin Verfassungsbruch vor. Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft wegen Amtsmissbrauchs und eine geharnischte Beschwerde in Brüssel, dass die Zustimmung der Ministerin null und nichtig sei, folgten auf dem Fuß.

Die näheren Umstände dieser Vorgänge müssen an dieser Stelle nicht wiederholt werden. Auch dass die rechtliche Beurteilung des Abstimmungsverhaltens von Leonore Gewessler geklärt werden muss, bleibt klar. Wobei der Ministerin zu konzedieren ist, dass sie nicht ohne rechtliche Expertise handelte – zuvor hatte sie eben wegen des einstimmigen Vetos der Landeshauptleute dem Renaturierungsgesetz nicht zugestimmt. Sondern sie wurde erst tätig, als Wien und Kärnten aus der Länder-Phalanx ausgeschert waren. Ob das juristisch hält, sollte gerichtlich entschieden werden.

Popanz rund ums Renaturierungsgesetz

Dabei ist es müßig, die von der Ministerin vorgelegten Gutachten, nachdem ihre Zustimmung rechtlich argumentierbar sei, mit dem Vokabel „Privatgutachten“ zu desavouieren, ohne sich mit deren Inhalten auseinanderzusetzen. Politik versucht seit jeher, den rechtlichen Rahmen voll auszuschöpfen – man erlebt ja sozusagen am eigenen Leib, wie ein dringend nötiges politisches Projekt weitergebracht werden muss (Stichwort: 16 Fußballfelder Bodenversiegelung pro Tag!), obwohl der eigene Koalitionspartner Obstruktion leistet, wo er nur kann. Man darf da schon darauf hinweisen, dass ebendieser jetzige Koalitionspartner in anderer Konstellation – etwa bei der Kürzung der Familienbeihilfe für EU-Ausländer – das Recht mehr als ausgereizt hat, obwohl unterschiedlichste Juristen gewarnt hatten, die Maßnahme sei mit EU-Recht nicht vereinbar. Was der EuGH schließlich auch verbindlich feststellte.

Ein Thema. Viele Standpunkte. Im FURCHE-Navigator weiterlesen.

FURCHE-Navigator Vorschau
Werbung
Werbung
Werbung