Arbeitsschikanen als rechtliche Grauzone

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In Österreich gibt es kein Anti-Mobbing-Gesetz. Betroffenen stehen aber verschiedene Werkzeuge zur Verfügung.

Mobbing am Arbeitsplatz ist ein in der öffentlichen Diskussion häufig behandeltes Thema, das mit einiger Verspätung auch im Arbeitsrecht angekommen ist. Bei Mobbing handelt es sich um keinen Rechtsbegriff, sondern um einen Begriff aus den Sozialwissenschaften. Laut dem Psychologen Heinz Leymann kann Mobbing in fünf Phasen eingeteilt werden: Es beginnt mit einzelnen Unverschämtheiten und Konflikten und steigert sich dann zu Mobbing und Psychoterror. Die dritte Phase ist von Rechtsbrüchen durch Fehlverhalten der Personalverantwortlichen gekennzeichnet, die vierte von ärztlichen und therapeutischen Fehldiagnosen. Schließlich folgt der Ausschluss aus der Arbeitswelt.

In Österreich gibt es wie in den meisten europäischen Staaten, mit Ausnahme von Schweden und Frankreich, kein eigenes Anti-Mobbing-Gesetz. Obwohl das Strafgesetzbuch Sachbeschädigungen, Datenbeschädigungen, Rufschädigung, Körperverletzung und Beleidigung abdeckt, ist Mobbing nach wie vor eine rechtliche Grauzone.

Es ist etwa nicht geklärt, wie Ignorieren, unhöflicher Ton, Vorenthaltung von Informationen zu handhaben ist. Denn auch solche Handlungen können Betroffene auf Dauer krank machen. Der Jurist Thomas Majoros zeigt jedoch in seinem Buch "Mobbing, Beläs-tigung und andere unerwünschte Verhaltensweisen am Arbeitsplatz“, wie sich Betroffene dennoch rechtlich zur Wehr setzen können.

Arbeitgeber machen sich bei Mobbing mitschuldig

Nach Majoros ist Mobbing alleine schon deshalb rechtswidrig, weil es dem Arbeitsvertrag widerspricht: Der Dienstgeber, der einen Mitarbeiter schikaniert oder nichts gegen Mobbing unternimmt, handelt gegen seine Fürsorgepflicht und macht sich mitschuldig. Erste Schritte, um gegen den Mitarbeiter vorzugehen, wären Ermahnungen, Versetzung des Betroffenen oder des Schikanierers. In weiterer Folge kann der Vorgesetzte Disziplinarmaßnahmen über den Mobber verhängen. Schlussendlich verfügt er auch über das Instrument der Kündigung oder Entlassung.

Auch der Mobber macht sich strafbar: Denn auch wenn jemand Kollegen schikaniert, handelt er gegen seine Treuepflicht. Diese besagt, das Unternehmen mit dem eigenen Verhalten nicht zu beinträchtigen.

"Darüber hinaus widerspricht Mobbing im Falle eines gesundheitlichen Schadens dem Rechtsgut der körperlichen Unversehrtheit“, sagt Majoros.

Majoros rät Betroffenen, ein Mobbing-Tagebuch zu führen, in dem stichhaltig die Aktionen des Kollegen festgehalten werden. Man kann bis zu drei Jahre im Nachhinein seinen Arbeitgeber klagen. "Ich rate aber zu allererst dazu, mit dem jeweiligen Kollegen zu sprechen“, sagt Majoros. Sein Buch ist eine aktualisierte Fassung der im Jahr 2009 eingereichten Dissertation Majoros‘. Fast scheint es, als sei der OGH in seinem Urteil seinen Argumenten gefolgt.

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