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Wachablösung im „Stab“ der B ischofskonferenz

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Im „Generalstab“ der Kirche in Österreich wurde kürzlich die Wachablösung vollzogen. Weihbischof Dr. Jakob Weinbacher hat nach vielen Jahren der Aktivität aus Altersgründen seine Funktion als Sekretär der österreichischen Bischofskonferenz zurückgelegt. Wie es das erneuerte Statut vorsah, wurde der Nachfolger gewählt - zum ersten Mal. Die Entscheidung fiel einstimmig auf Prälat Dr. Alfred Kosteleckyfder schon seit mehr als zwanzig Jahren als „Chef des Stabes“ fungiert hatte. Dr. Koste- lecky hat als Sprecher des Pressvereins „Herold“ wesentlich zum neuen Konzept der FURCHE beigetragen.

Für die Kirche gilt grundsätzlich die Autonomie jeder einzelnen Diözese, die lediglich von Rom abhängig ist. Innerhalb eines Staates aber gibt es Probleme, die gemeinsam gegenüber der Staatsführung vertreten werden müssen. So kam es schon vor bald 150 Jahren zu ersten institutionellen Zusammenschlüssen der in einem Staat bestehenden Bistümer. Unmittelbar nach der Revolu tion von 1848 kamen die österreichischen Bischöfe bereits fallweise zu Konferenzen zusammen. Das Konkordat von 1855 wurde bereits von einer Bischofskonferenz mitbestimmt. In der Endphase der Monarchie gehörten der Bischofskonferenz 56 Kirchenführer an.

Diese Bemühungen wurden 1918 weitergeführt, 1945 von neuem auf- genommen, zunächst in Form einer überdiözesanen Kanzlei, aus der 1949 das Sekretariat der Bischofskonferenz wurde. Seither gehen faktisch alle gesetzlichen Maßnahmen des Staates im Zuge des Be- ¡gutachtungsverfahrens auch durch das Büro in der Wollzeile.

Das II. Vatikanische Konzil führte für die Gesamtkirche ein, was in Europa erprobt worden war - Österreichs Beispiel wirkte hierbei maßgeblich mit. Aber auch hier arbeitete man weiter. Das bestehende Statut wurde 1969 erneuert, 1974 verlängert. Es erhielt die ausdrückliche Billigung in einem vatikanischen Dekret und damit Modellcharakter. Der Passus, der der Bischofskonferenz das Recht einräumt, zu erwerben und zu veräußern, stellt sie in die Reihe der juristischen Personen, auch wenn die Rechtsstellung dem Staat gegenüber nur die einer losen Arbeitsgemeinschaft ist. 31 Referate, jeweils von einem Bischof wahrgenommen, überspannen den Gesamtrahmen kirchlichen und gesellschaftlichen Lebens. Dem Sekretär aber obliegt es, für den reibungslosen Ablauf zwischen den Vollsitzungen zu sorgen und die laufenden Agenden wahrzunehmen.

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