Medien brauchen das Medienprivileg
Es geht um ein Gesetz, das den Grundbedürfnissen der Medien gerecht wird und gleichzeitig die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen im Blick hat.
Es geht um ein Gesetz, das den Grundbedürfnissen der Medien gerecht wird und gleichzeitig die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen im Blick hat.
In Zeiten, in denen Spitzengehälter bei öffentlich-rechtlichen Medien Tagesgespräch sind (vgl. "ORF und Medienpolitik: Empört euch - aber richtig!"), macht der Vorstoß für ein „Privileg“ der Medien keinen guten Eindruck. Dabei handelt es sich beim „Medienprivileg“ nicht um eine unziemliche Bevorzugung, sondern um eine sehr komplexe Vorkehrung für die Medien, die freie Berichterstattung ermöglicht. Kurz gesagt: Fällt das Medienprivileg, ist die Existenz unabhängiger Medien und damit die Pressefreiheit bedroht.
Das, was „Medienprivileg“ meint, ist eine Ausnahme von den Datenschutzgesetzen. Insbesondere die EU-weit geltende Datenschutzgrundverordnung DSGVO definiert Rechte der Bürger in Bezug auf die Verwendung ihrer Daten. Man kann daher von Institutionen Auskunft über die Verwendung seiner Daten und auch Löschungen verlangen.
Im Fall von Medien kann das aber zur Gefahr für den Journalismus werden. Denn wenn Betroffene Auskunft darüber bekommen dürfen, ob und was über sie recherchiert wird, hört sich investigative Berichterstattung auf. Es gibt auch Fälle, in denen eine große Zahl von Anfragen die journalistische Arbeit lähmt, weil die Bearbeitung der Anfragen die Möglichkeiten insbesondere kleiner Medien übersteigt und so die Berichterstattung schlicht und einfach lahmlegt: Wer investigativen Journalismus fürchten muss, wird zu derartigen Mitteln greifen.