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Gewissen und Militärdienst

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Der Januskopf des Krieges, Unsinn und Verbrechen, Sinn und Notwendigkeit, wird im Nebel der Verwirrung allmählich sichtbar und erfüllt die Menschen mit Angst. Die Welt steht im Zeichen der Auseinandersetzung um eine Neuverteilung der Macht. Die Bedrohung ist umfassend und aktuell.

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Der Januskopf des Krieges, Unsinn und Verbrechen, Sinn und Notwendigkeit, wird im Nebel der Verwirrung allmählich sichtbar und erfüllt die Menschen mit Angst. Die Welt steht im Zeichen der Auseinandersetzung um eine Neuverteilung der Macht. Die Bedrohung ist umfassend und aktuell.

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Die Ableistung des Wehrdienstes wird vielfach noch immer unter Hinweis auf das Gebot: „Du sollst nicht töten!" und Aussagen in den Schriften des Neuen Testamentes abgelehnt. Das Gebot „Du sollst nicht töten!" kann aber nicht in der absoluten Forderung der deutschen Ubersetzung verstanden werden.

Das Tötungsverbot, das im Dekalog an 6. Stelle steht (Ex 20, 13, Dt 5, 17), wird mit dem Verbum rasah aus-gedrückt. Es bedeutet das ungesetzliche Morden und Totschlagen, nicht aber das Töten im Krieg oder Kampf. Letzteres war erlaubt. Nur unnötige Unmenschlichkeiten unterlagen der prophetischen Kritik (Stamm J. J., Theologische Zeitschrift, Basel 1945).

Vergeblich suchen wir in den Evangelien ein Wort zum Krieg oder gegen das Soldatentum. Ubersehen wird, daß der ganzheitliche Lebensstil, der uns aus den Schriften des Neuen Testamentes insbesondere der Bergpredigt entgegentritt, auf die Begegnung von Person zu Person, auf die Beziehungen in der engeren Gemeinschaft hingeordnet ist.

Selbstredend bedeutet weder das eine noch das andere, daß der Krieg als solcher gutgeheißen wird, jedoch ist die Verteidigung heute wie einst grundsätzlich erlaubt, ja kann sittlich sogar geboten sein (II. Vatikanum, Gaudium et spes, Zf. 79).

Manche Befürworter einer „gewaltfreien Verteidigung" meinen, diese als „Soziale Verteidigung" an die Stelle der militärischen Verteidigung setzen zu können. Da die Pflichten eines neutralen bzw. dauernd neutralen Staates von der Art sind, daß diesen unbewaffnet nicht genügt werden könnte, wäre eine Soziale Verteidigung mit der erklärten, von zahlreichen Staaten anerkannten immerwährenden Neutralität Österreichs unvereinbar.

Es ist nicht vorstellbar, daß Streiks, die bloße Zerstörung von für den Feind wichtigen Anlagen und Einrichtungen usw. allein für einen Aggressor abschreckenden Charakter (hohen Eintrittpreis) haben würden (Küberl F., FURCHE 9/1980). Vielleicht könnten solche Maßnahmen im Verein mit anderem einem Aggressor einen „hohen Aufenthaltspreis" abfordern, wenn jener derartige Aktionen nicht mit Repressalien unterdrücken könnte.

Ungeachtet unseres Anspruches auf territoriale Integrität könnte es im Kriegsfalle - wären wir zur militärischen Sicherung unseres Staatsgebietes nicht in der Lage - dazu kommen, daß sich die Kriegsparteien genötigt sähen, zum Schutz ihrer lebenswichtigen Interessen auf unserem Staatsgebiet „Sicherungsoperationen" durchzuführen.

Dann wäre Österreich Kriegsgebiet mit allen damit verbundenen Folgen: Zerstörungen, Menschenverluste, Verlust der Freiheit, österreichisches Potential würde in den Dienst der Kriegsführung gestellt werden. Uber österreichisches Gebiet hinweg könnte am Krieg nicht beteiligten Nachbarn die Gefahr erwachsen, in den Krieg hineingezogen zu werden. Einmal besetzt, könnten wir kaum noch etwas zur Wiederherstellung des Friedens beitragen. .

Die Sicherung von Souveränität und Neutralität erfordert eine effektive Vorsorge in allen Bereichen der Umfassenden Landesverteidigung

(Art. 9 a Bundesverfassungsgesetz, Entschließung des Nationalrates über die Verteidigungsdoktrin 1975).

Österreich ist ein dauernd neutraler Staat. Wir bedeuten für kein Nachbarland eine Gefahr. Unsere Außenpolitik ist seit jeher bemüht, zur Erhaltung des Friedens in der Welt beizutragen. Wir beteiligen uns seit langem an den friedenserhaltenden Operationen der UNO, an internationalen Entwicklungs-, Förde-rungs- und Hilfsmaßnahmen.

Friede und Freiheit sind die Voraussetzung der Nutzung aller sonstigen Werte von der eigenstaatlichen Existenz in der Völkergemeinschaft bis zur freizügigen persönlichen Entwicklung im demokratischen Staat, so bilden Friede und Freiheit das sicherheitspolitische Ziel Österreichs.

Die sicherheitspoütische Strategie Österreichs versteht sich als das Zusammenwirken von Maßnahmen im Bereich der Außenpolitik, zur Erhaltung der inneren Stabilität und der Verteidigungspolitik im Sinne eines weitgespannten und dichten Sicherheitsnetzes; darin sind ein gewaltverhinderndes und gewaltfreie Elemente eingeschlossen. Dem Einbau und Ausbau gewaltfreier Methoden ist im Rahmen der österreichischen Sicherheitspolitik vom Konzept her breiter Raum gegeben. Es kann in dieser Frage kein „entweder - oder" sondern nur ein „sowohl als auch" geben (nach Obstlt. d. G. K. Sem-litsch, Statement v. 21. 9.1979).

Jede ernsthafte persönliche Entscheidung hat Anspruch darauf, respektiert zu werden. Was die Wehrdienstverweigerung anlangt, mag es respektable Gründe geben, doch darf die Meinung vertreten werden, daß diese weder auf Bibeltexte noch kirchliche Dokumente gegründet werden kann. Auch die österreichische Politik gibt einem solchen Entschluß keine Rechtfertigung, denn Österreich bedroht niemanden und sucht nur jede Chance zu nützen, um Frieden und Freiheit zu bewahren

Der Autor ist Leiter des Presse- und Informationsdienstes im Bundesministerium für Landesverteidigung. Die Serie wird fortgesetzt.

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