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Das NÖ-Modell geht in der Pflege und Betreuung alter Menschen einen eigenen Weg und sichert würdevolles Altern in den vertrauten vier Wänden.

Pflege und Betreuung von betagten und kranken Menschen muss auch zuhause und auf legale Weise leistbar sein, so der Grundsatz des eigenen niederösterreichischen Modells zur 24-Stunden-Betreuung.

Wenige Wochen nach Inkrafttreten des Modells mit Jahresanfang zog Landeshauptmann Dr. Erwin Pröll eine erste "sehr positive" Zwischenbilanz zu dem von ihm vorgestellten NÖ-Modell, das sich vom Bundsmodell des Sozialministeriums unterscheidet. Der Landeshauptmann bekräftigte seine scharfe Kritik am Modell des Bundes.

Das NÖ-Modell sieht folgende Eckpunkte vor: Für zwei selbstständige Betreuungskräfte, die im 14-Tage-Rhythmus den Pflegebedürftigen betreuen, gibt es einen monatlichen Zuschuss von 500 Euro, für unselbstständige Betreuungstätigkeit maximal 1000 Euro Unterstützung. (Die Zuschüsse beim Bundesmodell betragen 225 Euro für selbstständige bzw. 800 Euro für angestellte Betreuungskräfte). Insgesamt investiert das Land Niederösterreich rund 30 Millionen Euro für die 24-Stunden-Betreuung.

Nach Angaben der Landesregierung sind in etwa 3500 bis 4000 Menschen auf diese Form der Betreuung angewiesen, von insgesamt rund 72.500 Pflegegeldbeziehern. Mindestens 500 Betroffene haben bereits das Angebot angenommen. Weitere Eckpunkte des Modells: Das Vermögen der pflegebedürftigen Person bleibt zur Gänze unberücksichtigt. (Beim Bundesmodell gilt als Vermögensgrenze ein Betrag von 7000 Euro.) Kein Zuschuss wird gewährt, wenn das monatliche Netto-Gesamteinkommen des Pflegedürftigen einen Betrag von 2500 Euro übersteigt (wie beim Modell des Bundes).

Enges Pflegenetz

Anspruchberechtigt sind alle Pflegebedürftigen mit Hauptwohnsitz in Niederösterreich ab Pflegestufe 3. Bei nachgewiesener Demenzkrankheit wird anders als im Bundesmodell auch ab Pflegestufe 1 und 2 die legale 24-Stunden-Betreuung gefördert. In Niederösterreich wird zudem noch bis Ende März auf Strafen verzichtet, falls das Betreuungsverhältnis noch nicht legalisiert wurde.

Doch Niederösterreich setzt auf noch mehr Angebote für Pflegebedürftige und deren Angehörige: Mit Jahresbeginn wird bei der Betreuung im stationären Bereich nicht mehr auf das Einkommen der Kinder und Angehörigen der kranken Person zurückgegriffen. "Das nimmt Pflegebedürftigen die Sorge ab, sich als Belastung zu fühlen", betont LH Pröll. Gut bewährt haben sich die neu eingerichteten Pflegeformen wie die Kurzzeitpflege oder der "Urlaub von der Pflege für Angehörige", die bis zu sechs Wochen in Anspruch genommen werden können.

Ebenfalls neu ist das Angebot der integrierten Tagespflege. Dabei werden pflegebedürftige Menschen wochentags in einem der 48 Landesheime betreut. Die Tagesbetreuung werde nun auch für alle Pflegestufen gefördert, kündigte kürzlich Soziallandesrätin Dr. Petra Bohuslav (VP) an. "Damit werden die Angehörigen bei ihrer schweren Arbeit entlastet." Im Budgetvoranschlag für dieses Jahr sind dafür rund zwei Millionen vorgesehen. In der Tagespflege in den Pflegeheimen und Tagesstätten sollen pro Jahr rund 2500 Personen versorgt und betreut werden. Die Tageskosten von 46 Euro werden mit bis zu 30 Euro vom Land unterstützt (je nach sozialer Lage der Person).

Sehr gut angenommen wird auch der Pflegeberatungsscheck, ebenso ein Niederösterreich-Spezifikum: Es ist ein Gutschein für eine kostenlose Pflege- und Betreuungsberatung durch anerkannte Trägerorganisationen, wie der Caritas, dem Hilfswerk, der Volkshilfe oder dem Roten Kreuz. Der Beratungscheck kann bei der niederösterreichischen Pflegehotline angefordert werden.

Pflegehotline: 02742/9005-9095

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