Die Kommission hat laut Huber einen Schwerpunktkatalog erarbeitet:
* Der erste Schwerpunkt ist die Ratifizierung der Europäischen Biomedizin-Konvention. Dieser Punkt wurde dem Vernehmen nach bei der ersten Arbeitssitzung am 25. Oktober nicht erschöpfend abgehandelt. Das Thema wird demnach auch bei der nächsten Sitzung im Dezember zur Debatte stehen.
* An zweiter Stelle steht die Frage, ob die Aufbewahrungsdauer kryokonservierter Embryonen auf fünf Jahre verlängert werden soll. Derzeit dürfen Spermien und Embryonen nur ein Jahr aufbewahrt werden. Auch das reproduktive Klonen, das hierzulande bislang nicht dezidiert verboten ist, steht zur Debatte.
* Der dritte Schwerpunkt wird sich mit Gentests und DNA-Analysen beschäftigen.
* Viertens geht es darum, was mit tiefgefrorenen Embryonen nach Ablauf von eventuell fünf oder zehn Jahren geschehen soll. Zur Debatte stehen die Adoption oder das genetische Umprogrammieren in Körperzellen. Mit der Präimplantationsdiagnostik und dem therapeutischen Klonen kommen die umstrittensten Punkte zum Schluss.
Folgende 19 Experten, darunter nur vier Frauen, wurden von Bundeskanzler Wolfgang Schüssel in die Bioethik-Kommission eingeladen: als Vorsitzender der Wiener Gynäkologe Johannes Huber; zudem der Grazer Soziologe Karl Acham, der Innsbrucker Pharmakologe Holger Baumgartner, der Innsbrucker Hämatologe Richard Greil, der Innsbrucker Psychiater Hartmann Hinterhuber, der Bonner Jurist Josef Insensee, der Wiener Staatsrechtler Christian Kopetzki, der Wiener evangelische Theologe Ulrich Körtner, der Wiener Onkologe Heinz Ludwig, der Wiener Rechtsphilosoph Gerhard Luf, die Salzburger Gynäkologin Barbara Maier, die Wiener Molekularbiologin Christine Mannhalter, der Wiener Pathophysiologe Meinrad Peterlik, der Wiener Philosoph Günther Pöltner, Heinrich Scherfler von der Biochemie Kundl, die Wiener Mikrobiologin Renée Schroeder, der Wiener katholische Moraltheologe Günter Virt, die Wiener Wirkungsforscherin Ina Wagner und der Grazer Pathologe Kurt Zatloukal.
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