KI - © Illustration: iSotck / Sloop Communications

KI-Gesetz der EU: Schutz für (fast) alle

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Claudia Paganini über die Lücken des KI-Gesetzes der EU, das jüngst beschlossen wurde.

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Claudia Paganini über die Lücken des KI-Gesetzes der EU, das jüngst beschlossen wurde.

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KI bringt eine Vielzahl neuer Handlungsoptionen und damit neuen moralischen Fragebedarf. In einer solchen Situation der Unsicherheit ist es wichtig, über die Richtung des „Fortschritts“ zu diskutieren und Regulative zu entwickeln, wie das beim Anfang August in Kraft getretenen KIGesetz der EU geschieht. Positiv fällt dabei auf, dass eine Art Beschwerdesystem vorgesehen ist und der Transparenz ein hoher Stellenwert eingeräumt wird, das heißt, dass für jede und jeden ersichtlich sein muss, welche Inhalte mit KI generiert worden sind.

Überhaupt zielt die Gesetzgebung auf eine nachvollziehbare, nichtdiskriminierende und nachhaltige KI, zugleich aber auch auf die Förderung von Forschung und Innovation. Begrüßenswert ist weiters der risikobasierte Ansatz, was bedeutet, dass Systeme, von denen eine höhere Gefahr ausgeht, strenger reglementiert werden. Das ist zum Beispiel bei der KI-basierten Identifizierung von Personen der Fall, die großes Potenzial für Missbrauch bietet. Daher braucht es Schutz.

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